Aufgabe des Wahlvorstands ist die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahlen. Dabei hat der Wahlvorstand eine Fülle von Vorschriften zu beachten, die sowohl im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als auch in der Wahlordnung (WO) festgelegt sind. Eine Verletzung dieser Vorschriften kann zur Folge haben, dass die Betriebsratswahl erfolgreich angefochten wird und wiederholt werden muss. In unseren Tagesschulungen erhalten die Mitglieder des Wahlvorstands eine gründliche Darstellung und Erläuterung aller Regelungen der Betriebsratswahl.
Inhalte und Schwerpunkte:
- Vereinfachtes und normales Wahlverfahren
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Zahl der Betriebsratsmitglieder und Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Wählerliste und Wahlausschreiben
- Vorschlagslisten
- Stimmabgabe, auch schriftliche
- Wahlvorgang und Stimmauszählung
- Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
- Terminplan für die BR-Wahl, Vor- und Rückwärtsfristen
Bitte beachtet: Wir bieten getrennte Schulungen für das vereinfachte und für das normale Wahlverfahren an. Bevor ihr euch zu einer Schulung anmeldet, müsst ihr für euch geklärt haben, ob ihr im Betrieb ein vereinfachtes oder ein normales Wahlverfahren durchführt.
Hier gelten folgende drei Regelungen:
- In Betrieben mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen ist das vereinfachte Wahlverfahren vorgeschrieben.
- In Betrieben mit mehr als 200 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen ist das normale Wahlverfahren vorgeschrieben.
- In Betrieben mit 101 bis 200 Arbeitnehmer*innen kann nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ein vereinfachtes Wahlverfahren durchgeführt werden oder es bleibt beim normalen Wahlverfahren.
Seminar zum vereinfachten Wahlverfahren
Termin
23.02.2026 (Mo.)
Uhrzeit
09:00 – 16:30 Uhr
Ort
GJEW – Bildungszentrum
Am Pichelssee 45
13595 Berlin
Referent
Günter Kusidlo
Kosten
250,00 € pro Person/Tag
(inkl. Verpflegung, MwSt.)