Nach den Änderungen im Gesetz ist nun in Kleinbetrieben (bis 100 Beschäftigte) das sogenannte vereinfachte Wahlverfahren vorgeschrieben und bei Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten möglich. Das vereinfachte Wahlverfahren hat zahlreiche Besonderheiten, die man bei der Wahl unbedingt beachten muss. Wir wollen in diesem Seminar die typischen Fragen und Probleme darstellen, die sich beim vereinfachten Wahlverfahren ergeben und Wege aufzeigen, wie man hier die Wahl zu einem erfolgreichen Abschluss bringen kann.
Inhalte und Schwerpunkte:
– Wie laufen die Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren konkret ab?
– Wann besteht die Möglichkeit oder die Pflicht im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen?
– Welche Vor- und Nachteile hat das vereinfachte Wahlverfahren?
– Welche aktuellen Änderungen in der Rechtslage sind bei der Wahl zu beachten?
– Wie vermeidet man typische Fehler im vereinfachten Wahlverfahren?
– Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich als Wahlvorstand bei diesem Wahlverfahren
Termin:
29.10. – 31.10.2025 (Mi. – Fr.)
Uhrzeit
09:00 – 16:30 Uhr
Ort
GJEW – Bildungszentrum
Am Pichelssee 45
13595 Berlin
Referent
Torsten Müller-Brabant, RA
Kosten
250,00 € pro Person/Tag
(inkl. Verpflegung, MwSt.)