Das sogenannte Monatsgespräch gem. § 74 BetrVG
Die Interessenvertretung und der Arbeitgeber sollen mindestens ein Mal pro Monat alle wichtigen Anliegen miteinander besprechen. Diese regelmäßigen Gespräche dienen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Hier werden Informationen ausgetauscht und Lösungen auch in strittigen Fragen gesucht.
In diesem dreitägigen Seminar befassen wir uns mit folgenden Themen:
– Was meint der Gesetzgeber mit dem Begriff „sollen“, wenn er den Betriebsparteien aufgibt, sich mindestens ein Mal im Monat zusammenzusetzen?
– Wer ist zu diesen Terminen einzuladen?
– Welche Themen gehören hier regelmäßig auf die Tagesordnung?
– Wie informieren/ beteiligen wir die Belegschaft?
– Wie sorgen wir für Verbindlichkeit? (Simultanprotokoll)
– Wie gehen wir mit strittigen Themen/ Konflikten um?
Termin
02.11. – 04.11.2026
Uhrzeit
09:00 – 16:30 Uhr
Ort
GJEW – Bildungszentrum
Am Pichelssee 45
13595 Berlin
Referent
Volker Dierkes
Kosten
250,00 € pro Person/Tag
(inkl. Verpflegung, MwSt.)