Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
In Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten ist ein Wirtschaftsausschuss gesetzliche Vorschrift nach dem BetrVG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die wesentlichen wirtschaftlichen Kennziffern dem Wirtschaftsausschuss zur Verfügung zu stellen und zu erläutern. Neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses lernt ihr die Planung und Organisation seiner Arbeit kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die betriebliche Interessenvertretung werden erläutert. Dabei setzt ihr euch mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses – insbesondere mit der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung – auseinander.
Inhalte werden u. a. sein:
- Auskunftspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
- Recht auf Einsicht in Unterlagen
- Folgen unterlassener oder ungenügender Auskünfte
- Recht auf Hinzuziehung eines oder einer Sachverständigen
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die Schweigepflicht
- Arbeitsplan für den Wirtschaftsausschuss
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Jahresabschluss (Bilanz, GuV) lesen
- Kennzahlen verstehen und interpretieren
Termin
02.06. – 03.06.2025
Uhrzeit
09:00 – 16:30 Uhr
Ort
GJEW – Bildungszentrum
Am Pichelssee 45
13595 Berlin
Referent
Dr. Jan Lautenbach
Kosten
250,00 € pro Person/Tag
(inkl. Verpflegung, MwSt.)